Im Erbrecht, einem zentralen Bestandteil des Zivilrechts, das die Übertragung von Vermögenswerten von einer verstorbenen Person auf ihre Erben regelt, nehmen Testamente und Erbverträge eine Schlüsselrolle ein. Ein Testament ermöglicht es einer Person, ihre letzten Wünsche bezüglich der Verteilung ihres Vermögens festzulegen und damit über den gesetzlichen Erbanspruch hinauszugehen. Das gemeinschaftliche Testament, von Ehepartnern genutzt, bindet beide Partner und kann nur gemeinsam geändert oder widerrufen werden, was eine gegenseitige Absicherung und die Berücksichtigung familiärer Bindungen ermöglicht.
Der Erbvertrag bietet eine weitere Möglichkeit, Erbangelegenheiten zu regeln. Er wird zwischen den Erblassern und einem oder mehreren Erben geschlossen und kann nicht einseitig geändert oder aufgehoben werden. Dies schafft eine verbindliche und langfristige Regelung der Erbfolge, die insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder zur Sicherung der Unternehmensnachfolge von Bedeutung ist.
Nach dem Tod des Erblassers spielt der Erbschein eine wichtige Rolle. Er dient als amtliches Dokument, das die Erben legitimiert und ihnen ermöglicht, über das hinterlassene Vermögen zu verfügen. Ohne Erbschein kann die Rechtsnachfolge in der Praxis oft nicht wirksam umgesetzt werden.
Die Ausschlagung des Erbes ist ein rechtliches Mittel, das es den Erben erlaubt, die Erbschaft abzulehnen, etwa wenn der Nachlass überschuldet ist. Diese Entscheidung muss innerhalb einer gesetzlichen Frist getroffen werden und schützt den Erben vor der Übernahme von Schulden.
Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es dem Erblasser, zu Lebzeiten Vermögenswerte an die zukünftigen Erben zu übertragen. Dies kann steuerliche Vorteile haben und dazu beitragen, spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Schließlich ist die Nachlassverteilung ein wesentlicher Prozess, bei dem das Vermögen des Verstorbenen gemäß dem Testament, dem Erbvertrag oder der gesetzlichen Erbfolge auf die Erben aufgeteilt wird. Dieser Vorgang kann komplex sein und erfordert oft die Unterstützung durch einen Notar oder Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die Verteilung im Einklang mit den Wünschen des Erblassers erfolgt.
Wir beraten Sie u. a. zu folgenden Themen:
Testamentserrichtung, Testamentsgestaltung
• Testamentsanfechtung / Testierunfähigkeit
• Ehegattentestament / gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament
• Erbvertrag
• Vermächtnis
• Gesetzliche Erbfolge
• Pflichtteil, Pflichtteilsentziehung
• Erbunwürdigkeit
• Testamentsvollstreckung
• Lebzeitige Vermögensübertragung
• Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
• Erbschein
• Erbschaftsteuer
• Verkauf und Übertragung von Erbanteilen
• Schenkung, Widerruf von Schenkungen
• Erbengemeinschaft, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
• Teilungsversteigerung
Testamentsvollstreckung
Erbschaften ziehen häufig langwierige und unangenehme Streitfälle zwischen den Erben nach sich. Im Fall von Firmenvermögen kann sogar die Existenz des betroffenen Unternehmens in Gefahr geraten.
Um solchen Konsequenzen vorzubeugen, kann der Erblasser in seinem Testament oder seinem Erbvertrag die Testamentsvollstreckung anordnen und einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Verstirbt der Erblasser, verwaltet oder verteilt der Testamentsvollstrecker den Nachlass – genau nach den lebzeitigen Wünschen des Verstorbenen.
Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Tritt der Fall ein, dass ein Mensch aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder des Alters handlungsunfähig wird, muss eine andere Person wichtige Entscheidungen für den Betroffenen treffen und für ihn handeln. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Stellvertreter selbst zu bestimmen und Weisungen an Ärzte und Pflegepersonal zu richten.
Häufige Fragen:
• Wem möchte ich mein Vermögen vererben?
• Wie sichere ich mich selbst bestmöglich bis zum Lebensende ab?
• Wie kann ich meinen Ehepartner oder andere mir nahestehende Personen bedenken oder absichern?
• Welche Freibeträge existieren im Fall von vorweggenommener Erbfolge, Schenkung oder Erbfall?
• Wie kann ich den Bestand meines Unternehmens/Familienbetriebes sichern?
• Wer kann einen Pflichtteil beanspruchen – und kann ich diesen Anspruch beeinflussen oder verhindern?
• Wer muss für Verbindlichkeiten haften, die zum Zeitpunkt des Todes noch bestehen?
• Ist es möglich, ein bereits erstelltes Testament zu widerrufen oder anzufechten?
• Welches Recht gilt beim Auslandserbfall?