Über uns
Kanzleiprofil
Unsere Anwälte haben sich auf Tätigkeitsgebiete spezialisiert. Durch diese Spezialisierung können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten. Frau Rechtsanwältin Dreier-Schmidt ist zugleich Notarin. Als Notarin betreut sie Sie bei allen beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften, Verträgen (z. B. Grundstückskaufvertrag, Gesellschaftsvertrag), letztwilligen Verfügungen (z. B. Testament, Erbvertrag), Handelsregisterangelegenheiten oder auch Erbscheinsverfahren.
Modersohn & Dreier-Schmidt
Unsere Anwälte
Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeiten liegen im Familienrecht, Erbrecht, Handels– und Gesellschaftsrecht/Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Miet– und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht.
Die Anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E–Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
Wir suchen gemeinsam die bestmögliche und schnellste Vorgehensweise, Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen.
Ulrich Rainer Modersohn
Rechtsanwalt Notar a.D.
Caroline Dreier–Schmidt
Rechtsanwältin Notarin Fachanwältin Familienrecht Fachanwältin Arbeitsrecht Fachanwältin für Steuerrecht
Unsere Mitarbeiter
Ulrike Vorbeck
Notarfachwirtin
Anastasija Deleski
Rechtsanwalts– und
Notarfachangestellte
Kim–Jessica Beyer
Rechtsanwalts– und
Notarfachangestellte
Neele Dülberg
Auszubildende